Vergütung

Grundsätzlich werden die gesetzlichen Gebühren verlangt.

Über die Kosten einer etwaigen Beauftragung sprechen wir mit den Mandanten im Verlauf eines ersten Gesprächs.

In einigen Fällen muss der Mandant die Kosten seiner Rechtsverfolgung gar nicht, bzw. nur teilweise übernehmen.
So übernimmt zum Beispiel die gegnerische Haftpflichtversicherung bei unverschuldeten Kfz-Unfällen die Kosten eines zur Regulierung des Unfalls beauftragten Rechtsanwalts.

Es wird immer vorab überprüft, ob der jeweilige Mandant Prozesskostenhilfe gewährt bekommt oder ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Für den Fall, dass ein zivilrechtlicher Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird entsteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der gegnerischen Partei.

Es muss jedenfalls immer vorab geklärt werden, welche Kosten auf den Mandanten zu kommen können.

Es muss jedoch auch klar sein, dass die Wahl eines Anwalts nicht allein von den Kosten seiner Beauftragung abhängig gemacht werden sollte.

Ihr Anwalt sollte jedoch sein Geld wert sein.