In den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten können wir Sie vertreten.

Hierbei sind wir vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. 



Strafrecht
Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Schüll Ihre Verteidigung als Beschuldigter sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger, gleich ob im Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht. 

Selbstverständlich vertritt er auch Ihre Interessen als Opfer einer Straftat, sei es die Begleitung während eines Strafprozesses als Nebenklägervertreter oder die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen im zivilrechtlichen Bereich. Interessenschwerpunkte in diesem Sektor sind neben den allgemeinen Strafdelikten das Betäubungsmittelstrafrecht und das Verkehrsstrafrecht.
 
Verkehrsrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Schüll ist das Verkehrsrecht. Neben den strafrechtlich relevanten Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht vertritt er Sie ebenfalls bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie bei der zivilrechtlichen Abwicklung von Unfällen. Selbstverständlich kümmert er sich auch um das Beitreiben, die Realisierung Ihrer entstandenen Ansprüche und Forderungen.
 
Arbeitsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Schüll ist das Arbeitsrecht.
 
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht